Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1.1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen, die durch die Auftragserteilung anerkannt und verbindlich werden.
1.2. Abweichende Vereinbarungen sowie allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
1.3. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder wäre, so hat das nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen zur Folge.
2.1. Alle unsere Angebote sind freibleibend.
2.2. Verkäufe, Aufträge und Verträge mit uns, kommen grundsätzlich erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
2.3. Eine Änderung oder Stornierung von Aufträgen ist nur innerhalb von 7 Tagen ab Datum der Auftragsbestätigung möglich und muss mittels eingeschriebenen Briefes erfolgen.
2.4. Bei Sonderanfertigungen ist eine Änderung oder Stornierung von Aufträgen nicht möglich. Mehrkosten für Änderung oder Stornierung von Aufträgen gehen zu Lasten des Käufers.
3.1. Abbildungen, Zeichnungen, Maßangaben, etc., in Katalogen, Angeboten, Werbeschreiben, Prospekten etc., sind nicht verbindlich. Sachlich gerechtfertigte Abänderungen bleiben daher vorbehalten.
4.1. Unseren Preisen liegen die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Lohn-, Personal- und Materialkosten zugrunde. Unsere Preise sind daher freibleibend.
4.2. Sollten sich die Preise bis zum Zeitpunkt der Lieferung, aus von uns nicht zu vertretenden Gründen erhöhen, sind wir berechtigt diese Kostenerhöhung dem Auftraggeber anzulasten.
4.3. Unsere Preise gelten, wenn nichts anderes vereinbart ist, ab Werk und verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer.
5.1. Die Lieferfristen sind, falls sie nicht ausdrücklich fix vereinbart wurden, freibleibend.
5.2. Betriebsstörungen aller Art bei uns oder unseren Lieferanten, Elementarereignisse, Streiks und sonstige, von uns nicht zu vertretende oder vorhersehbare Umstände berechtigen uns, die Lieferverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben, ohne dass deswegen dem Käufer Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art zustünden.
5.3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, die als selbstständige Lieferungen behandelt werden.
5.4. Für einen Rücktritt des Bestellers vom Vertrag bei auffälligem Lieferverzug ist grobes Verschulden unsererseits sowie der erfolglose Ablauf einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist Voraussetzung. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen.
6.1. Der Gefahrenübergang auf den Käufer erfolgt in jedem Fall mit Übergabe der Ware an den Transporteur, an die Post oder Bahn, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.
7.1. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zu vollständigen Bezahlung, einschließlich aller Nebenforderungen wie Zinsen und Betreibungskosten aus allen Lieferungen, unser Eigentum.
7.2. Der Käufer ist lediglich berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Betrieb seines Gewerbes weiter zu veräußern. Diese Berechtigung besteht jedoch nicht, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät oder erkennen muss, dass er unsere Forderung bei Fälligkeit nicht zur Gänze fristgerecht bezahlen kann.
7.3. Der Käufer tritt die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware erwachsenen Forderungen schon jetzt unwiderruflich an uns ab, wobei diese Forderungen zugleich als Forderungen von uns entstehen. Der Käufer verpflichtet sich, die Abtretung bei Entstehen der Forderungen in seinen Büchern zu vermerken.
8.1. Mängelrügen hinsichtlich der Menge und Qualität der Ware und Rügen wegen Lieferung einer anderen Ware als bestellt, müssen schriftlich erfolgen und sind nur innerhalb von 8 Tagen nach Übergabe bzw. Eintreffen der Ware am Bestimmungsort laut Lieferschein zulässig.
8.2. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als unbeanstandet übernommen.
8.3. Bei termingerechter und gerechtfertigter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Mängelbehebung. Ersatz oder Gutschrift gegen Rückstellung der bemängelten Ware. Sonstige Ansprüche bzw. Mängelfolgen, insbesondere die Haftung für Folgeschäden, ist in jedem Fall ausgeschlossen.
9.1. Muster werden, soweit sie zum Wiederverkauf verwendbar sind, zum vollen Preise berechnet.
9.2. Für, vom Käufer beigebrachte Schnitte und Muster kann, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde oder es sich nicht um bereits geschützte Muster handelt, kein gewerblicher Rechtsschutz eingeräumt werden.
9.3. Die Weitergabe und Verwendung der von uns entwickelten Schnitte bedarf unserer ausdrücklichen Genehmigung.
10.1. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlung, sowie für sämtliche Verpflichtungen des Käufers uns gegenüber, ist Linz.
10.2. Auf das Rechtsverhältnis zwischen uns und dem Käufer ist österreichisches Recht anzuwenden.
10.3. Für alle eventuell aus oder im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Geschäft entstehenden Rechtsstreitigkeiten wird die Zuständigkeit des sachlich und örtlich für Linz zuständigen Landesgerichtes vereinbart.