Gesetzliche Bestimmungen:

Jedem Arbeitnehmer, für den die Gefahr von Fußverletzungen durch herabfallende, umfallende oder fortgeschleuderte Gegenstände oder Materialien, durch Arbeiten mit oder auf heißen oder sehr kalten

Massen oder Auftreten auf spitze bzw. scharfe Gegenstände besteht, müssen geeignete Sicherheitsschuhe zur Verfügung gestellt werden.

 

Die neue Europäische Norm (EN) teilt die Schuhe in verschiedene Anforderungen ein:

EN 344 = Grundanforderungen an Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe für den gewerblichen Gebrauch

EN 345 = Sicherheitsschuhe (EN 344), deren Schutzkappe mit 200 J geprüft wurden. (=200 J (Joule) entspricht einer Masse von 20 kg, die aus einer Höhe von 1 m fällt.)

EN 346 = Sicherheitsschuhe (EN 344), deren Schutzkappe mit 100 J geprüft wurden.

EN 347 = Berufsschuhe (EN 344) ohne Schutzkappe .

 

Klassifizierung von Schuhen

SB     Grundlegende

S1      Grundlegende + hinten geschlossen + A + E in trockener Umgebung - Stahlkappe Obermaterial Leder

S2       Grundlegende + hinten geschlossen + A + E + WRU auch in feuchter Umgebung - Stahlkappe Obermat. Narbenleder

S3       Grundlegende + hinten geschlossen + A + E + WRU + Sohle mit Stollen auch in feuchter Umgebung und bei Perforationsgefahr. Stahlkappe und Stahlsohle Obermaterial Narbenleder

 

Schutzfunktionen

Hitzeschutz bis ca. 200 °C

Stahl-Zwischensohle bis 1.100 Newton

Antistatik 0,1 - 1.000 MW

Isolierung gegen Wärme

Isolierung gegen Kälte

Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich

Wasserabweisendes Leder

 

HRO

P

A

HI

CI

E

WRU

Piktogramme

Stahlkappe
Stahlsohle
Überkappe
ölbeständig
antistatisch
guter Halt auf normalen Böden
wasserundurchlässig (ca. 1 Stunde)
Stoß-Absorbierung
hitzebeständig
kältebeständig