Bei allen Arbeiten und Tätigkeiten, bei
denen durch herabfallende, umfallende oder fortgeschleuderte
Gegenstände, durch pendelnde Lasten und durch Anstoßen an
Hindernisse Kopfverletzungen auftreten können, sind Schutzhelme zu
tragen.
Diese sind vom Unternehmer zur Verfügung
zu stellen und von den Beschäftigten zu tragen.
Schutzwirkung:
Sie beruht auf der Stoßdämpfung, durch elastische und
plastische Verformung und der Durchdringungsfestigkeit gegen spitze und scharfe
Gegenstände des Schutzhelmes. Dazu kommen Flammwidrigkeit und elektrischer
Durchschlagswiderstand.