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- Die Gründe der Lärmeinwirkung sind zu ermitteln.
- Den Arbeitnehmern sind geeignete Gehörschutzmittel zur Verfügung zu stellen (ab 85 dB)
- Die Arbeitnehmer haben die Gehörschutzmittel zu benutzen.
- Die Lärmbereiche sind zu kennzeichnen und abzugrenzen.
Warnung:
Lärmschwerhörigkeit ist nicht heilbar !
Der richtige Gehörschutz verhindert Lärmschwerhörigkeit, er soll bequem, hautverträglich und hygienisch sein.
Testen Sie VOR dem Kauf die Passform und die Dämmung und tragen Sie den Schutz
während des gesamten Aufenthaltes in der Lärmzone.