Gesetzliche Bestimmungen:

Arbeitgeber haben unter Berücksichtigung des Standes der Technik die Arbeitsvorgänge und die Arbeitsplätze entsprechend zu gestalten, damit die Lärmeinwirkung auf das niedrigste in der Praxis vertretbare Niveau gesenkt wird.

 

-         Die Gründe der Lärmeinwirkung sind zu ermitteln.

-         Den Arbeitnehmern sind geeignete Gehörschutzmittel zur Verfügung zu stellen (ab 85 dB)

-         Die Arbeitnehmer haben die Gehörschutzmittel zu benutzen.

-     Die Lärmbereiche sind zu kennzeichnen und abzugrenzen.

 

Warnung:

Lärmschwerhörigkeit ist nicht heilbar !

Der richtige Gehörschutz verhindert Lärmschwerhörigkeit, er soll bequem, hautverträglich und hygienisch sein.

Testen Sie VOR dem Kauf die Passform und die Dämmung und tragen Sie den Schutz

während des gesamten Aufenthaltes in der Lärmzone.