Warnung!

Benützen Sie nie ein Filtergerät:

 

-         in Umgebungen mit einem Sauerstoffgehalt von weniger als 17 Vol.%,

-         in schlecht belüfteten Räumen oder Behältern, wie Tanks, kleinen Räumen, Tunneln,

-         in Umgebungen, in den die Konzentrationen der Schadstoffe unbekannt sind,

-         bei Schadstoffkonzentationen, die größer sind als die Filterkapazität,

-         bei einem Schadstoff, der schlechte warnende Eigenschaften hat, wie

      fehlender Geruch, Geschmack oder andere Reize

      (wie z. B. Anilin, Benzol, Ameisensäure, Hexan, Methylchlorid, Methanol).

 

Noch ein Tipp:

Entsorgen sie geöffnete und noch gebrauchsfähige Gas- oder Kombinationsfilter nach spätestens 6 Monaten. Notieren Sie deshalb das Datum nach dem Öffnen auf dem Filter. Die Atemschutzmaske ist nur dann wirksam, wenn sie richtig ausgewählt, angepaßt und während der gesamten Zeitdauer getragen wird, in der der Träger einer Schadstoffbelastung ausgesetzt ist.