Gesetzliche Bestimmungen:

Jedem Arbeitnehmer, für den bei der beruflichen Tätigkeit die Gefahr von Verletzung oder Hautschädigungen besteht, ist ein passender, zweckentsprechender Schutz zur Verfügung zu stellen. Schutzhandschuhe sind erforderlichenfalls nach ihrer Benützung ausreichend zu reinigen, zu desinfizieren oder auszuscheiden.

 

Schutzwirkung:

Schutzhandschuhe schützen je nach Bestimmung vor:

-- mechanische Einwirkungen (durch spitze scharfkantige Werkstoffe) -- thermische Einwirkungen (Flammen, Hitze, Kälte)
-- Strahlungseinwirkung -- Einwirkung von giftigen Stoffen
-- Einwirkung durch ätzende oder reizende Stoffe -- Schmutzeinwirkung