Allgemeine Geschäftsbedingungen
| Geschäftsführung: | Rainer Lampl |
| Verkaufsleitung: | Siegfried Plochl |
| Auftragsbearbeitung/Einkauf: | Petra Kernegger |
| Buchhaltung/Einkauf: | Dagmar Kopp |
Zahlungskonditionen:
8 Tage 2%, 30
Tage netto
Bei
Zahlungsverzug werden bankmäßige Zinsen angerechnet.
Lieferkonditionen:
| Mindestbestellwert: 50 Euro | |
| Bestellwert unter 75 Euro | Nachnahme UNFREI |
| Bestellwert 75 -- 250 Euro | UNFREI |
| Bestellwert ab 250 Euro | FREI HAUS |
1.
Geltungsbereich
1.1. Unsere
Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu unseren Liefer- und
Zahlungsbedingungen, die durch die Auftragserteilung anerkannt und verbindlich
werden.
1.2 Abweichende
Vereinbarungen sowie allgemeine Gechäftsbedingungen des Auftraggebers bedürfen
zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
1.3 Sollte
eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werde, so hat das nicht die
Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen
zur Folge.
2.
Angebote,
Bestellungen, Änderungen und Stornierungen
2.1. Alle
unsere Angebote sind freibleibend.
2.2. Verkäufe,
Aufträge und Verträge mit uns, kommen grundsätzlich erst mit unserer
schriftlichen Auftragsbestätigung
zustande.
2.3. Eine
Änderung oder Stornierung von Aufträgen ist nur innerhalb von 7 Tagen ab Datum
der Auftragsbestätigung möglich und muß mittels eingeschriebenen Briefes
erfolgen.
2.4. Bei
Sonderanfertigungen ist eine Änderung oder Stornierung von Aufträgen nicht
möglich. Mehrkosten für Änderung oder Stornierung von Aufträgen gehen zu Lasten
des Käufers.
3.
Angaben
Abbildungen, Zeichnungen, Maßangaben, etc, in Katalogen, Angeboten, Werbeschreiben, Prospekten etc. sind nicht verbindlich. Sachlich gerechtfertigte Abänderungen bleiben daher vorbehalten.
4.
Preise
4.1. Unseren
Preisen liegen die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Lohn-,
Personal- und Materialkosten zugrunde. Unsere Preise sind daher freibleibend.
4.2. Sollten
sich die Preise bis zum Zeitpunkt der Lieferung, aus von uns nicht zu
vertretenden Gründen erhöhen, sind wir berechtigt. diese Kostenerhöhung dem
Auftraggeber anzulasten.
4.3. Unsere
Preise gelten, wenn nichts anderes vereinbart ist, ab Werk und verstehen sich
in Euro ohne Umsatzsteuer.
5.
Lieferungen
5.1. Die
Lieferfristen sind, falls sie nicht ausdrücklich fix vereinbart wurden,
freibleibend.
5.2. Betriebsstörungen
aller Art bei uns oder unseren Lieferanten, Elementarereignisse, Streiks und
sonstige, von uns nicht zu vertretende oder vorhersehbare Umstände berechtigen
uns, die Lieferverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben, ohne daß deswegen
dem Käufe Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art zustünden.
5.3. Wir
sind zu Teillieferungen berechtigt, die als selbständige Lieferungen behandelt
werden.
5.4. Für
einen Rücktritt des Bestellers vom Vertrag bei auffälligem Lieferverzug ist
grobes Verschulden unsererseits sowie der erfolglose Ablauf einer schriftlich
gesetzten, angemessenen Nachfrist Voraussetzung. Der Rücktritt ist mittels
eingeschriebenen Briefes geltend zu machen.
6.
Gefahrenübergang
6.1. Der
Gefahrenübergang auf den Käufer erfolgt in jedem Fall mit Übergabe der Ware an
den Transporteur, an die Post oder Bahn, auch wenn frachtfreie Lieferung
vereinbart wurde.
7.
Eigentumsvorbehalt
7.1. Die
von uns gelieferte Ware bleibt bis zu vollständigen Bezahlung einschließlich
aller Nebenforderungen wie Zinsen und Betreibungskosten aus allen Lieferungen
unser Eigentum.
7.2. Der
Käufer ist lediglich berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Betrieb
seines Gewerbes weiter zu veräußern. Diese Berechtigung besteht jedoch nicht,
wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät oder erkennen muß, daß er unsere
Forderung bei Fälligkeit nicht zu Gänze fristgerecht bezahlen kann.
7.3. Der
Käufer tritt die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware erwachsenen
Forderungen schon jetzt unwiderruflich an uns ab, wobei diese Forderungen zugleich
als Forderungen von uns entstehen. Der Käufer verpflichtet sich, die Abtretung
bei Entstehen der Forderungen in seinen Büchern zu vermerken.
8.
Beanstandungen
8.1. Mängelrügen
hinsichtlich der Menge und Qualität der Ware und Rügen wegen Lieferung einer
anderen Ware als bestellt müssen schriftlich erfolgen und sind nur innerhalb
von 8 Tagen nach Übergabe bzw. Eintreffen der Ware am Bestimmungsort laut
Lieferschein zulässig.
8.2. Nach
Ablauf dieser Frist gilt die Ware als unbeanstandet übernommen.
8.3. Bei
termingerechter und gerechtfertigter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl
Mängelbehebung. Ersatz oder Gutschrift gegen Rückstellung der bemängelten Ware.
Sonstige Ansprüche bzw. Mängelfolgen, insbesondere die Haftung für
Folgeschäden, ist in jedem Fall ausgeschlossen.
9.
Musterberechnung,
gewerbliche Schutzrechte
9.1. Muster
werden, soweit sie zum Wiederverkauf verwendbar, sind, zum vollen Preise
berechnet.
9.2. Für vom Käufer beigebrachte Schnitte und Muster kann, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde oder es sich nicht um bereits geschützte Muster handelt, kein gewerblicher Rechtsschutz eingeräumt werden.
9.3. Die
Weitergabe und Verwendung der von uns entwickelten Schnitte bedarf unserer
ausdrücklichen Genehmigung.
10.
Erfüllungsort
und Gerichtsstand
10.1. Erfüllungsort
für Lieferungen und Zahlung sowie für sämtliche Verpflichtungen des Käufers uns
gegenüber ist Linz.
10.2. Auf das Rechtsverhältnis zwischen uns und dem Käufer ist österreichischen Recht anzuwenden.
10.3. Für
alle eventuell aus oder im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Geschäft
entstehenden Rechtsstreitigkeiten wird die Zuständigkeit des sachlich und
örtlich für Linz zuständigen Landesgerichtes vereinbart.